Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Von

LM
Eventfotografie
Leonie Hörauf
An der Lindengewanne 3
89312 Günzburg

Telefon:   0175 2611514
E-Mail:     anfrage@lm-eventfotografie.de
Internet:   www.lm-eventfotografie.de

 

I. Geltungsbereich, Allgemeines und Definitionen

1     Für sämtliche Verträge von Leonie Hörauf – LM Eventfotografie (im Folgenden Auftragnehmerin genannt) gelten die nachfolgenden Bestimmungen (AGB), es sei denn, innerhalb von Angeboten, den Verträgen oder sonstigen benannten Ausnahmen wird mit dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber) etwas Abweichendes vereinbart.
In diesem Fall gelten die getroffenen abweichenden Absprachen. Sollte eine Regelung des Vertrages von diesen AGB abweichen, so geht die Regelung des Vertrags der Regelung der AGB vor. Die AGB haben lediglich klarstellenden und regelnden Charakter, sofern der Vertrag selbst keine oder nur eine unklare Regelung hierzu trifft.

2       Nachfolgend sollen folgende Definitionen gelten:

a)      Foto(s):
Bildaufnahmen (auch Videoaufnahmen) unabhängig von Speichermedium oder
Speicherform; dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für Negative und
für Positive, (unabhängig davon, ob als Ausdruck oder digital, ob als
Einzelaufnahme; Sequenz oder Sammlung gefertigt).

b)      „Fotoshooting“:
Durchführung der vertrags- oder absprachegemäßen Leistung der Auftragnehmerin.

 

II. Durchführung der vertraglichen Leistungen durch die Auftragnehmerin 

1       Maßgeblich für die vertragliche Leistung ist der geschlossene Vertrag. Verringerungen der vertraglichen Leistungen sind nur dann bindend, wenn diese mindestens in Textform (also auch per E-Mail) übereinstimmend vereinbart werden. Erweiterungen der vertraglichen Leistungen können einvernehmlich, und zwar unabhängig von dem zuvor benannten Formerfordernis bis zur Beendigung der vertraglichen Leistungen durch die Auftragnehmerin vereinbart werden.

2      Informationen, die bei vernünftiger Betrachtung für die Durchführung der vertraglichen Leistung des Auftraggebers erforderlich sind, schuldet der Auftraggeber so rechtzeitig, dass die Auftragnehmerin die vertragliche Leistung ohne Verzögerung und ohne nicht vereinbarten Aufwand durchführen kann.

3       Die Auftragnehmerin stellt, sofern vereinbart eine Fotobox zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass diese bestimmungsgemäß genutzt wird. Der Auftraggeber haftet
für Beschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch auch durch Dritte.

4        Die Gestaltung der Fotografien obliegt der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber kann hierzu ausdrückliche Weisungen geben, die jedoch erst durch Bestätigung der Auftragnehmerin bindend werden. Gestalterische Abweichungen von den nicht vereinbarten Vorstellungen des Auftraggebers stellen keinen Mangel der Vertragsleistung des Auftragnehmers dar.  Nachträglich vereinbarte gestalterische Veränderungen verursachen einen zusätzlichen Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin.

5   Sämtliche Arbeiten der Auftragnehmerin erfolgen in deren persönlichen Stil und nach deren eigenem Ermessen (soweit nicht anders vereinbart). Dies ist dem künstlerischen Gestaltungsspielraum geschuldet. Dies bezieht sich beispielsweise auf die generelle Auswahl der Bilder und Motive, die Bildbearbeitung, die Auswahl der Bilder für eine Diashow sowie deren Musiktitel.

6     Von den erstellten Aufnahmen wählt die Fotografin die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus. Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert. Eine weitergehende professionelle Bildbearbeitung ist nicht Umfang des Auftrages kann jedoch gesondert beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch, alle Fotos zu erhalten.

7       Sofern ein Fotobuch Bestandteil der vertraglichen Leistungen ist, erfolgt die Auswahl der diesbezüglichen Bilder durch die Auftragnehmerin. Die Druckfreigabe des Fotobuchs erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält einmalig im Rahmen einer Revision die Möglichkeit, einzelne Bilder auszutauschen. Zusätzliche Revisionen werden pauschal mit 50 Euro in
Rechnung gestellt.

8      Das Bildmaterial wird dem Auftraggeber in bearbeitetem Zustand, hochauflösend im JPG Format, zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) besteht nicht.

9      Die Auftragnehmerin schuldet die Übergabe der Fotos innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Fototermin, es sei denn, es handelt sich um Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) mit besonderem Aufwand; in diesem Fall wird ein Übergabetermin gesondert vereinbart.

10     Die Auftragnehmerin schuldet keine Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

11      Die Auftragnehmerin ist allerdings berechtigt, die digitalen Bilddateien als Nachweis seiner Urheberschaft aufzubewahren.

III. Pflichten des Auftraggebers

1       Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibung, Sonderwünsche,
etc.).

2       Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografier-Verbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten der Fotografin zählen nicht als Arbeitszeit.

3       Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind; u.a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigen der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

4       Der Auftraggeber ist verpflichtet, die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen über die Aufnahme von Fotos und deren anschließende Verwendung zu informieren und die Auflagen
bzgl. des Persönlichkeitsrechts oder der DSVGO zu gewährleisten. Die Fotografin wird vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrags von möglichen Verletzungen diesbezüglich frei gestellt. Dies wird im „Disclaimer bezogen auf Rechte Dritter“ separat vereinbart.

IV. Urheberrecht

1      Urheber sämtlicher im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses gefertigten Fotografien ist die Auftragnehmerin. Ihre Rechte bestimmen sich nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG).

2        Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das von der Auftragnehmerin gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist.

 

V. Einfaches Nutzungsrecht /Weitergehende Nutzungsrechte

1       Im Rahmen der vertraglichen Leistungen erhält der Auftraggeber an den gefertigten Fotografien ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht, welche ausschließlich zur privaten Nutzung berechtigt. Eine gewerbliche Nutzung, gleich welcher Art ist, vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung nicht gestattet.

2      Weitergehende Nutzungsrechte wie z. B. die Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Fotos im Sinne des § 60 UrhG bestehen nur dann für den Auftraggeber, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Das Recht auf Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Gleiches gilt für jede andere Veränderung oder Weiterbearbeitung der gefertigten Fotografien.

Gleiches gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte (z. B. andere Dienstleister wie Stylisten, DJs, Dekorateure, Locationbetreiber, Hochzeitsplaner etc.)

3       Diese Übertragung der Nutzungsrechte ist aufschiebend bedingt mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung an die Auftragnehmerin.

 

VI. Honorar und Auslagen

1     Die Vergütung der Auftragnehmerin wird als Stundensatz oder in Form einer Pauschale vereinbart. Alle Preise verstehen sich ohne Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).

2   Von der vereinbarten Vergütung nicht umfasst sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistung notwendigen Auslagen der Auftragnehmerin, wie z. B. Reise- oder Übernachtungskosten. Diese sind von dem Auftraggeber in angemessener Höhe zusätzlich zu tragen. Fotoshootings bis in die Abendstunden oder mit Beginn im Vormittagsbereich machen regelmäßig Übernachtungen in der Nähe des Fotoshootings erforderlich. Der Auftraggeber kann hierzu entweder eine Übernachtungsmöglichkeit stellen oder alternativ die entstehenden Kosten übernehmen.

3      An- und Abreisen der Auftragnehmerin erfolgen jeweils vom Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Reisen bis 50 km einfache Strecke um den Geschäftssitz der Auftragnehmerin werden mangels anderweitiger Vereinbarung nicht separat in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gehende Fahrtstrecken werden mit 0,80 Euro je gefahrenem km berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug werden alle anfallenden Kosten (Flug, Mietwagen, Spesen, etc.) dem Brautpaar vor Buchung zur Freigabe vorgelegt und nach Buchung gegen Nachweis an
das Brautpaar zur Bezahlung weitergegeben. Übernachtungskosten für ein Einzel- oder Doppelzimmer (bei 2 Fotografen) in einem Mittelklasse-Hotel werden, wenn nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, ebenfalls vorab kommuniziert und gesondert verrechnet. Mögliche andere außerplanmäßige Spesen und Kosten (Fähre, Taxi, etc.) trägt das Brautpaar. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren sowie Eintrittsgelder 
und vor Ort anfallende Transferkosten sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4       Verlängerungen der vereinbarten Leistungszeiten stellt die Auftragnehmerin je angefangene halbe Stunde in Rechnung. Es gilt der im Vertag vereinbarte Stundensatz.

5        Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Vertragsschluss einen Vorschuss in Höhe von 25% des Gesamtpreises mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gilt der gebuchte Termin erst mit Eingang der Zahlung als für die Auftragnehmerin verbindlich. Mithin ist die Auftragnehmerin im Falle fehlender fristgerechter Zahlung nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Maßgeblich ist der Zahlungseingang des Betrags auf nachfolgendem Konto der Auftragnehmerin:
 

Leonie Hörauf / ING Diba
IBAN: DE 25 5001 0517 5433 1347 42
BIC: INGDDEFFXXX

6    Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin sind ohne Abzug fällig innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung.

7       Die Eigentumsübertragung an den Fotos steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Begleichung der Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin.

8       Sofern Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren vereinbart sind, gehen diese erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

 

VII. Vorzeitige Vertragsbeendigung und Rechtsfolgen

1       Ansprüche, die durch die Kündigung des Vertragsverhältnisses entstehen, bestimmen sich nach den nachfolgenden Regelungen.

2       Der Auftragnehmerin steht, soweit im Weiteren nichts anderes geregelt ist, im Falle einer auftraggeberseitigen Kündigung einSchadensersatzanspruch, wie folgt, zu:
        –       Im Falle einer vorzeitigen auftraggeberseitigen Kündigung bis 181 Tage vor dem Ausführungsdatum stehen der Auftragnehmerin 25% des vereinbarten Honorars zu.

Dieser Anspruch erhöht sich
–       auf 50 % im Falle einer auftraggeberseitigen Kündigung zwischen 180 und 91 Tagen vor dem Ausführungsdatum
–       auf 75 % im Falle einer auftraggeberseitigen Kündigung zwischen 90 und 14 Tagen vor dem Ausführungstermin
–       auf 90 % im Falle noch kurzfristigerer auftraggeberseitiger Kündigungen.

Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass der Auftragnehmerin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Im Falle einer berechtigten auftraggeberseitigen Kündigung aus einem wichtigen Grund, den die Auftragnehmerin zu vertreten hat, entfällt der Schadensersatzanspruch. 

3       Sofern die Auftragnehmerin kündigt entfällt der Vergütungsanspruch.

 

VIII. Vermutung des Schadens

Für den Fall des Bestehens eines Schadensersatzanspruchs der Auftragnehmerin wird diese in Höhe der vorbenannten Regelungen vermutet. Dem Auftraggeber steht es frei, einen geringeren bzw. das Bestehen keines Schadens der Auftragnehmerin nachzuweisen.

 

 IX. Haftung

1       Die Haftung der Auftragnehmerin und ihrer Erfüllungsgehilfen für Pflichtverletzungen, die nicht wesentliche Vertragspflichten betreffen und die nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht haben, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt.

2        Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

3       Sollte aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmerin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, haftet diese nicht für jegliche dem Auftraggeber daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen. Die Auftragnehmerin wird sich in einem solchen Fall um einen Ersatzfotografen bemühen (soweit vom Auftraggeber gewünscht), der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch die
Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet.

4       Bereits gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber in den unter Punkt VII. 3 genannten Fällen zurückerstattet.

5       Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, welche die Auftraggeber während des Fotoshootings erleiden. Die Auftragnehmerin empfiehlt diverse Fotospots, ob sich die Auftraggeber an die empfohlenen Orte begeben möchten, liegt im Ermessen der Auftraggeber. 

6       Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7       Die Auftragnehmerin haftet für Überschreitung vereinbarter Liefertermine nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8       Die Auftragnehmerin haftet nicht für Unpünktlichkeit oder Verhinderungen, sofern sie diese nicht zu vertreten hat.

9    Beanstandungen, die die vereinbarte Vertragsleistungen betreffen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Fotografien schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ohne Beanstandung gilt die Leistung als vertragsgemäß und mangelfrei.

 

X. Vertraulichkeit und Datenschutz

1       Zur Durchführung des Vertrages ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin personenbezogene Daten verarbeitet.

2       Die Auftragnehmerin ist zur Vertraulichkeit bezogen auf die ihr im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Informationen verpflichtet.

3     Sämtliche von der Auftragnehmerin zur Erfüllung der vertraglichen Leistung genutzten Dienstleister (wie z.B. Albenhersteller, Fotolabore etc.) werden von der Auftragnehmerin auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet.

4       Bei Vertragsschluss erhält der Auftraggeber die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.

 

XI. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

1       Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2       Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3       Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand vereinbart.

4       Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben der erteilte Auftrag und die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch wirksam. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.