Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Von

LM
Eventfotografie
Leonie Hörauf
An der Lindengewanne 3
89312 Günzburg

Telefon:   0175 2611514
E-Mail:     anfrage@lm-eventfotografie.de
Internet:   www.lm-eventfotografie.de

§ I. Geltungsbereich, Allgemeines und Definitionen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Lieferungen und Leistungen von LM Eventfotografie – Leonie Hörauf, An der Lindengewanne 3, 89312 Günzburg. Für sämtliche Verträge von Leonie Hörauf – LM Eventfotografie (im Folgenden Auftragnehmerin genannt) gelten die nachfolgenden Bestimmungen (AGB), es sei denn, innerhalb von Angeboten, den Verträgen oder sonstigen benannten Ausnahmen wird mit dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber) etwas Abweichendes vereinbart. In diesem Fall gelten die getroffenen abweichenden Absprachen, welche schriftlich zu fixieren sind. Sollte eine Regelung des Vertrages von diesen AGB abweichen, so geht die Regelung des Vertrags der Regelung der AGB vor. Die AGB haben lediglich klarstellenden und regelnden Charakter, sofern der Vertrag selbst keine oder nur eine unklare Regelung hierzu trifft.

2. Nachfolgend sollen folgende Definitionen gelten:
a) Foto(s): Bildaufnahmen (auch Videoaufnahmen) unabhängig von Speichermedium oder Speicherform; dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für Negative und für Positive, (unabhängig davon, ob als Ausdruck oder digital, ob als Einzelaufnahme; Sequenz oder Sammlung gefertigt).
b) „Fotoshooting“: Durchführung der vertrags- oder absprachegemäßen Leistung der Auftragnehmerin.
c) „Fotobox“: Bereitstellung einer Fotobox für Aufnahmen, bei dem die Bilder als Direktdruck oder digitalem Download zur Verfügung gestellt werden

§ II. Geschäftsbedingungen für die Durchführung von fotografischen Dienstleistungen
1. Durchführung der vertraglichen Leistungen durch die Auftragnehmerin
1.1. Maßgeblich für die vertragliche Leistung ist der geschlossene Vertrag. Verringerungen der vertraglichen Leistungen sind nur dann bindend, wenn diese mindestens in Textform (also auch per E-Mail) übereinstimmend vereinbart werden. Erweiterungen der vertraglichen Leistungen können einvernehmlich, und zwar unabhängig von dem zuvor benannten Formerfordernis bis zur Beendigung der vertraglichen Leistungen durch die Auftragnehmerin vereinbart werden.
1.2. Informationen, die bei vernünftiger Betrachtung für die Durchführung der vertraglichen Leistung des Auftraggebers erforderlich sind, schuldet der Auftraggeber so rechtzeitig, dass die Auftragnehmerin die vertragliche Leistung ohne Verzögerung und ohne nicht vereinbarten Aufwand durchführen kann.
1.3. Die Gestaltung der Fotografien obliegt der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber kann hierzu ausdrückliche Weisungen geben, die jedoch erst durch Bestätigung der Auftragnehmerin bindend werden. Gestalterische Abweichungen von den nicht vereinbarten Vorstellungen des Auftraggebers stellen keinen Mangel der Vertragsleistung des Auftragnehmers dar. Nachträglich vereinbarte gestalterische Veränderungen verursachen einen zusätzlichen Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin.
1.4. Sämtliche Arbeiten der Auftragnehmerin erfolgen in deren persönlichen Stil und nach deren eigenem Ermessen (soweit nicht anders vereinbart). Dies ist dem künstlerischen Gestaltungsspielraum geschuldet. Dies bezieht sich beispielsweise auf die generelle Auswahl der Bilder und Motive, die Bildbearbeitung, die Auswahl der Bilder für eine Diashow sowie deren Musiktitel.
1.5. Von den erstellten Aufnahmen wählt die Fotografin die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus. Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert. Eine weitergehende professionelle Bildbearbeitung ist nicht Umfang des Auftrages kann jedoch gesondert beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch, alle Fotos zu erhalten.
1.6. Sofern ein Fotobuch Bestandteil der vertraglichen Leistungen ist, erfolgt die Auswahl der diesbezüglichen Bilder durch die Auftragnehmerin. Die Druckfreigabe des Fotobuchs erfolgt durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält einmalig im Rahmen einer Revision die Möglichkeit, einzelne Bilder auszutauschen. Zusätzliche Revisionen werden pauschal mit 50 Euro in Rechnung gestellt.
1.7. Das Bildmaterial wird dem Auftraggeber in bearbeitetem Zustand, hochauflösend im JPG Format, zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf die Abgabe von unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) besteht nicht.
1.8. Die Auftragnehmerin schuldet die Übergabe der Fotos innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Fototermin, es sei denn, es handelt sich um Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) mit besonderem Aufwand; in diesem Fall wird ein Übergabetermin gesondert vereinbart.
1.9. Die Auftragnehmerin schuldet keine Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages. Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
1.10. Die Auftragnehmerin ist allerdings berechtigt, die digitalen Bilddateien als Nachweis seiner Urheberschaft aufzubewahren.

2. Pflichten des Auftraggebers
2.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibung, Sonderwünsche, etc.).
2.2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografier-Verbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten der Fotografin zählen nicht als Arbeitszeit.
2.3. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von der Fotografin nicht zu vertreten sind; u.a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigen der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
2.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen über die Aufnahme von Fotos und deren anschließende Verwendung zu informieren und die Auflagen bzgl. des Persönlichkeitsrechts oder der DSVGO zu gewährleisten. Die Fotografin wird vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrags von möglichen Verletzungen diesbezüglich frei gestellt. Dies wird im „Disclaimer bezogen auf Rechte Dritter“ separat vereinbart.

3. Urheberrecht
3.1. Urheber sämtlicher im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses gefertigten Fotografien ist die Auftragnehmerin. Ihre Rechte bestimmen sich nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG).
3.2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das von der Auftragnehmerin gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist.

4. Einfaches Nutzungsrecht / Weitergehende Nutzungsrechte
4.1. Im Rahmen der vertraglichen Leistungen erhält der Auftraggeber an den gefertigten Fotografien ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht, welche ausschließlich zur privaten Nutzung berechtigt. Eine gewerbliche Nutzung, gleich welcher Art ist, vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung nicht gestattet.
4.2. Weitergehende Nutzungsrechte wie z. B. die Vervielfältigung und/oder Verbreitung der Fotos im Sinne des § 60 UrhG bestehen nur dann für den Auftraggeber, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Das Recht auf Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.
4.3. Gleiches gilt für jede andere Veränderung oder Weiterbearbeitung der gefertigten Fotografien.
4.4. Gleiches gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten durch den Auftraggeber an Dritte (z. B. andere Dienstleister wie Stylisten, DJs, Dekorateure, Locationbetreiber, Hochzeitsplaner etc.)
4.5. Diese Übertragung der Nutzungsrechte ist aufschiebend bedingt mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung an die Auftragnehmerin.

5. Honorar und Auslagen
5.1. Die Vergütung der Auftragnehmerin wird als Stundensatz oder in Form einer Pauschale vereinbart. Alle Preise verstehen sich ohne Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).
5.2. Von der vereinbarten Vergütung nicht umfasst sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistung notwendigen Auslagen der Auftragnehmerin, wie z. B. Reise- oder Übernachtungskosten. Diese sind von dem Auftraggeber in angemessener Höhe zusätzlich zu tragen. Fotoshootings bis in die Abendstunden oder mit Beginn im Vormittagsbereich machen regelmäßig Übernachtungen in der Nähe des Fotoshootings erforderlich. Der Auftraggeber kann hierzu entweder eine Übernachtungsmöglichkeit stellen oder alternativ die entstehenden Kosten übernehmen.
5.3. An- und Abreisen der Auftragnehmerin erfolgen jeweils vom Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Reisen bis 50 km einfache Strecke um den Geschäftssitz der Auftragnehmerin werden mangels anderweitiger Vereinbarung nicht separat in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gehende Fahrtstrecken werden mit 0,80 Euro je gefahrenem km berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug werden alle anfallenden Kosten (Flug, Mietwagen, Spesen, etc.) dem Brautpaar vor Buchung zur Freigabe vorgelegt und nach Buchung gegen Nachweis an das Brautpaar zur Bezahlung weitergegeben. Übernachtungskosten für ein Einzel- oder Doppelzimmer (bei 2 Fotografen) in einem Mittelklasse-Hotel werden, wenn nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, ebenfalls vorab kommuniziert und gesondert verrechnet. Mögliche andere außerplanmäßige Spesen und Kosten (Fähre, Taxi, etc.) trägt das Brautpaar. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren sowie Eintrittsgelder
und vor Ort anfallende Transferkosten sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.4. Verlängerungen der vereinbarten Leistungszeiten stellt die Auftragnehmerin je angefangene halbe Stunde in Rechnung. Es gilt der im Vertag vereinbarte Stundensatz.
5.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Vertragsschluss einen Vorschuss in Höhe von 25% des Gesamtpreises mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gilt der gebuchte Termin erst mit Eingang der Zahlung als für die Auftragnehmerin verbindlich. Mithin ist die Auftragnehmerin im Falle fehlender fristgerechter Zahlung nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Maßgeblich ist der Zahlungseingang des Betrags auf nachfolgendem Konto der Auftragnehmerin:

Leonie Hörauf / comdirect
IBAN: DE 67 2004 1144 0154 3347 00
BIC: COBADEHD044

5.6. Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin sind ohne Abzug fällig innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
5.7. Die Eigentumsübertragung an den Fotos steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Begleichung der Vergütungs-ansprüche der Auftragnehmerin.
5.8. Sofern Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren vereinbart sind, gehen diese erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

6. Haftung
6.1. Die Haftung der Auftragnehmerin und ihrer Erfüllungsgehilfen für Pflichtverletzungen, die nicht wesentliche Vertragspflichten betreffen und die nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht haben, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt.
6.2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
6.3. Sollte aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrs-störungen etc. der Auftragnehmerin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, haftet diese nicht für jegliche dem Auftraggeber daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen. Die Auftragnehmerin wird sich in einem solchen Fall um einen Ersatzfotografen bemühen (soweit vom Auftraggeber gewünscht), der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch die Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet.
6.4. Bereits gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber in den unter $ IV genannten Fällen zurückerstattet.
6.5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, welche die Auftraggeber während des Fotoshootings erleiden. Die Auftragnehmerin empfiehlt diverse Fotospots, ob sich die Auftraggeber an die empfohlenen Orte begeben möchten, liegt im Ermessen der Auftraggeber.
6.6. Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.7. Die Auftragnehmerin haftet für Überschreitung vereinbarter Liefertermine nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.8. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Unpünktlichkeit oder Verhinderungen, sofern sie diese nicht zu vertreten hat.
6.9. Beanstandungen, die die vereinbarte Vertragsleistungen betreffen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Fotografien schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ohne Beanstandung gilt die Leistung als vertragsgemäß und mangelfrei.

§ III. Ergänzung der AGB –Vermietung einer Fotobox mit Zubehör
1. Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt ergänzend zu den bestehenden AGB für alle Verträge über die Vermietung von Fotoboxen einschließlich Zubehör (z. B. Accessoires, Requisiten, Hintergründe).

2. Leistungsumfang
2.1. Die Auftragnehmerin vermietet dem Auftraggeber eine Fotobox inklusive der im Angebot oder in der Buchungsbestätigung aufgeführten Ausstattung für den vereinbarten Zeitraum.
2.2. Zum Leistungsumfang können insbesondere zählen:
– Fotobox inkl. Kamera, Drucker, Blitz/Beleuchtung und Software
– Accessoires und Requisiten
– Hintergründe inkl. Gestell
– Bereitstellung eines Cloud-Zugangs zur Ansicht und zum Download der Bilder
2.3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Buchung.

3. Selbstabholung / Rückgabe
Sollte eine Selbstabholung vereinbart sein, so gelten folgende Bedingungen:
3.1. Die Selbstabholung der Fotobox erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung am vereinbarten Standort.
3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fotobox bei Abholung auf offensichtliche Mängel oder Schäden zu prüfen.
3.3. Mit Übergabe der Fotobox an den Auftraggeber geht die Gefahr der Beschädigung auf den Auftraggeber über.
3.4. Die Rückgabe hat vollständig im gleichen Zustand und in gleicher Verpackung zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Rückversand bzw. Rückgabe durch den Auftraggeber sind am nächsten Werktag (ausgenommen Samstag) durchzuführen.
3.5. Verspätete Rückgaben können zusätzlich berechnet werden. Sofern der Rückversand bzw. die Rückgabe durch den Auftraggeber nicht termingerecht erfolgt, so steht der Auftragnehmerin ein pauschaler Schadensersatz von 100,00 € wegen der Überschreitung der Mietüberdauer von einem Tag sowie 50,00 € für jeden weiteren Tag der Mietüberdauer gegen den Kunden zu. Der pauschale Schadensersatz ist begrenzt auf einen Gesamtbetrag von 2.000,00 €. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale ist. Im Falle des Nachweises richtet sich die Höhe des Schadensersatzes statt nach der vorgenannten Pauschale, nach dem durch den Auftraggeber nachgewiesenen Schaden, sofern die Abweichung wesentlich ist. Maßgeblich für die Bestimmung des Zeitraums der Überschreitung der Mietdauer ist das Datum des Rückversands der Mietsache durch den Auftraggeber mittels Übergabe an die Auftragnehmerin oder an den durch die Auftragnehmerin benannten Versanddienstleister.

4. Nutzung und Sorgfaltspflichten
4.1. Die Fotobox und das Zubehör werden von der Auftragnehmerin vor jedem Verleih auf Funktionalität, Beschädigung und Verschmutzungen überprüft.
4.2. Die Fotobox sowie das Zubehör sind vom Auftraggeber pfleglich und ausschließlich gemäß der Einweisung und der Bestimmung zu benutzen.
4.3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
– die Fotobox vor Feuchtigkeit, Hitze, Nässe und Stürzen geschützt ist
– keine Getränke oder Speisen in unmittelbarer Nähe platziert werden
– Kinder die Fotobox nur unter Aufsicht nutzen
4.4. Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet
4.5. Die Fotobox wird in einzelnen Modulen angeliefert, um einen Transport zu ermöglichen. Dem Lieferumfang liegt eine umfassende Auf- und Abbauanleitung bei. Zusätzlich kann die Aufbauanleitung unter https://www.fotoboxzummieten.de/Bedienungsanleitung eingesehen werden. Während der Mietdauer ist die Fotobox sachgemäß und pfleglich gemäß der Betriebsanleitung zu behandeln. Auf die in der Aufbauanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise wird hingewiesen.

5. Zubehör (Accessoires & Hintergründe)
5.1. Sämtliches Zubehör bleibt Eigentum der Auftragnehmerin.
5.2. Zubehör und Requisiten sind pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch der Rücksendung bzw. Rückgabe vollständig der Auftragnehmerin beizulegen
5.3. Der Auftraggeber haftet für Verlust, Beschädigung oder übermäßige Verschmutzung des Zubehörs. Grob verschmutzte Requisiten, die einer vollständigen Reinigung nicht mehr zugänglich sind oder deren Reinigung unverhältnismäßig ist, gelten als zerstört.
5.4. Fehlende oder beschädigte Zubehörteile können zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt werden.

6. Haftung und Schäden
6.1. Die Auftragnehmerin behält sich die Forderung von Schadensersatz gegenüber dem Auftraggeber im Falle von Beschädigungen und Zerstörungen der Mietsachen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen vor.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an der Fotobox und dem Zubehör, die während der Mietdauer durch:
– unsachgemäße Nutzung
– Fahrlässigkeit oder Vorsatz
– Missachtung der Nutzungsanweisungen
entstehen.
6.2. Bei Schäden oder Verlust haftet der Auftraggeber insbesondere
– für erforderliche Reparaturkosten,
– bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust für den Zeitwert der Ware,
– für erforderliche Gutachterkosten,
– bei Schäden für den merkantilen Minderwert,
– für dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.
6.3. Dem Auftraggeber obliegt die Pflicht, die Teilnehmer des Events auf den pfleglichen Umgang der Fotobox hinzuweisen und deren Einhaltung in angemessener Art und Weise zu überwachen
6.4. Normale Gebrauchsspuren sind von der Haftung ausgenommen.
6.5. Für Schäden, die beim
– durch die Auftragnehmerin beauftragten Transport entstehen
– Auf- und Abbau inklusive Transport durch die Auftragnehmerin entstehen
haftet die Auftragnehmerin.
6.6. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden oder Ausfälle, die durch äußere Einflüsse, Stromausfälle oder unsachgemäße Bedienung entstehen.

7. Bilddaten und Cloud-Zugang
7.1. Die Bilddaten werden dem Auftraggeber je nach Vereinbarung über einen USB Stick oder einen Cloud-Zugang für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
7.2. Der Zeitraum des Cloud-Zugangs wird in der Buchungsbestätigung festgelegt.
7.3. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die rechtzeitige Sicherung der Bilddaten.
7.4. Eine Haftung für Datenverlust nach Bereitstellung der Cloud-Daten ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
8.1. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für datenschutzrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Verstöße durch den Auftraggeber oder dessen Gäste.
8.2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die mit der Fotobox getätigten Bildaufnahmen technisch bedingt auf einem internen Speicher der Fotobox gespeichert werden. Diese Daten werden nach Rückversand bzw. Rückgabe der Fotobox unverzüglich durch die Auftragnehmerin auf einen
– einen USB Stick zum Versand an den Kunden
– auf eine Passwort-geschützte Cloud zum Download für den Auftraggeber
übertragen und anschließend aus dem Speicher gelöscht, ohne dass diese Aufnahmen von der Auftragnehmerin gesichtet und/oder anderweitig gespeichert werden.
8.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Teilnehmer der Veranstaltung auf die Datenerhebung / Verarbeitung / Speicherung durch geeigneten Hinweis aufmerksam zu machen und soweit rechtlich erforderlich, die Einwilligung in die Datenverarbeitung sicherzustellen

9. Rücktritt / Ausfall
9.1. Bei kurzfristigem Ausfall der Fotobox aufgrund höherer Gewalt oder nicht vorhersehbarer technischer Defekte bemüht sich die Auftragnehmerin um eine Ersatzlösung.
9.2. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10. Zahlung / Kleinunternehmerregelung
10.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Vertragsschluss einen Vorschuss in Höhe von 25% des Gesamtpreises mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gilt der gebuchte Termin erst mit Eingang der Zahlung als für die Auftragnehmerin verbindlich. Mithin ist die Auftragnehmerin im Falle fehlender fristgerechter Zahlung nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Maßgeblich ist der Zahlungseingang des Betrags auf nachfolgendem Konto der Auftragnehmerin:

Leonie Hörauf / comdirect
IBAN: DE 67 2004 1144 0154 3347 00
BIC: COBADEHD044

10.2. Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin sind ohne Abzug fällig innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
10.3. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

§ IV. Vorzeitige Vertragsbeendigung und Rechtsfolgen
Ansprüche, die durch die Kündigung des Vertragsverhältnisses entstehen, bestimmen sich nach den nachfolgenden Regelungen.
1. Der Auftragnehmerin steht, soweit im Weiteren nichts anderes geregelt ist, im Falle einer auftraggeberseitigen Kündigung ein Schadensersatzanspruch, wie folgt, zu:
2. Im Falle einer vorzeitigen auftraggeberseitigen Kündigung bis 181 Tage vor dem Ausführungsdatum stehen der Auftragnehmerin 25% des vereinbarten Honorars zu.
3. Dieser Anspruch erhöht sich
auf 50 % im Falle einer auftraggeberseitigen Kündigung zwischen 180 und 91 Tagen vor dem Ausführungsda-tum
auf 75 % im Falle einer auftraggeberseitigen Kündigung zwischen 90 und 14 Tagen vor dem Ausführungstermin
auf 90 % im Falle noch kurzfristigerer auftraggeberseitiger Kündigungen.
4. Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass der Auftragnehmerin kein oder ein geringerer Schaden entstan-den ist.
5. Im Falle einer berechtigten auftraggeberseitigen Kündigung aus einem wichtigen Grund, den die Auftragnehmerin zu vertreten hat, entfällt der Schadensersatzanspruch.
6. Sofern die Auftragnehmerin kündigt entfällt der Vergütungsanspruch.

§ V. Vermutung des Schadens
Für den Fall des Bestehens eines Schadensersatzanspruchs der Auftragnehmerin wird diese in Höhe der vorbenannten Regelungen vermutet. Dem Auftraggeber steht es frei, einen geringeren bzw. das Bestehen keines Schadens der Auftragnehmerin nachzuweisen.

§ VI. Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Zur Durchführung des Vertrages ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Daten über den Mieter, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhal-ten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke i.S.d. geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden.
2. Die Auftragnehmerin ist zur Vertraulichkeit bezogen auf die ihr im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt geworde-nen Informationen verpflichtet.
3. Bei Vertragsschluss erhält der Auftraggeber die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin. Diese sind ebenfalls einsehbar unter https://www.lm-eventfotografie.de/datenschutzerklaerung/.
4. Eine Löschung der Daten erfolgt nach Vertragsbeendigung oder sobald endgültig feststeht, dass ein Vertrag nicht zustande kommt und nach dem Ende eventueller weiterer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
5. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung, aufgrund ge-setzlicher Verpflichtungen sowie mit Einwilligung des jeweiligen Kunden.
6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter einer Fotobox als Refe-renzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.

§ VII. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
1. Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht.
2. LM Eventfotografie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. (§ 36 VSBG)
3. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand vereinbart.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben der erteilte Auftrag und die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch wirksam. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe-kommende wirksame Regelung zu treffen.